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Renaturierung / Gewässerschutz

  • gewässerbezogene Bewertung von Einleitungen aus Anlagen der Siedlungsentwässerung
  • Gewässergüte- und Gewässerstrukturgüteuntersuchungen
  • Konzepte zur Fließgewässersanierung und –Renaturierung

Im Hinblick auf die defizitäre finanzielle  Situation vieler Kommunen stellt sich im besonderen Maße die Frage der Effizienz der  eingesetzten Mittel. Mussten bezüglich Einleitungen aus der Siedlungsentwässerung bislang vorwiegend emissionsbezogene Anforderungen erfüllt werden, so etablieren sich immer häufiger gewässerbezogene  Bewertungskriterien. Die neue EU-Wasserrahmenrichtlinie strebt einen „guten ökologischen  Zustand“ der Oberflächengewässer an. Die konsequente Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht und letztlich  verbindliche Verwaltungsvorschriften bedarf neuer, integraler Ansätze, die das Gewässer als  zusammenhängendes Ökosystem betrachten und der Komplexität dieses Wirkungsgefüges gerecht werden. 

So wird in Zukunft nicht mehr  die Frage „Was und wieviel darf ich einleiten ?“ entscheidend sein, sondern  die Frage, „Wie reagiert das Gewässerökosystem auf Belastungen und wie kann ich vermeidbare Beeinträchtigungen reduzieren  ?“

Diese „neuen“ Fragen erfordern seitens der planenden Organe ein Ingenieurpersonal, welches neben der Bearbeitung der klassischen Aufgabengebiete auch in der Lage ist, integrale  Lösungsansätze zu entwickeln, welche die Erkenntnisse verschiedener Fachdisziplinen (z.B.  Ingenieurwissenschaften, Geologie, Morphologie, Biologie etc.) zusammenführen.

Das Ingenieurbüro für Tiefbau- &  Umwelttechnik verfügt über Mitarbeiter, die aufgrund ihrer universitären Ausbildung und der zeitlichen Nähe zum Studium den Stand der Wissenschaft in der Fließgewässerforschung kennen. Somit können wir mit neuen,  gewässerbezogenen Anforderungen kompetent umgehen und den  Abwasserbeseitigungspflichtigen beratend und planend zur Seite stehen.