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Einzeleinleiter

Nach der Eigenkontrollverordnung   besteht für alle Einzeleinleiter, die in ein Gewässer der Güteklasse schlechter „zwei“  einleiten, ab dem Jahr 2005 die Pflicht zum Anschluß an eine öffentliche Kanalisation oder zur Umsetzung einer  dezentralen  Lösung. Gerade in vorwiegend ländlich strukturierten Gemeinden gibt es eine Vielzahl von Einzeleinleitern, die im Zuge immer weiter steigender Anforderungen an die Abwasserbehandlung früher oder später vom Gesetzgeber  in die Pflicht genommen werden. Das Ingenieurbüro für Tiefbau- und Umwelttechnik bietet für diese Einzeleinleiter eine umfassende Betreuung an. So wird in einem ersten Schritt ermittelt, ob der  Anschluß an das  öffentliche Kanalnetz oder eine dezentrale Reinigung die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Im folgenden wird die gewählte Lösung konkretisiert und je nach Wunsch bis zur Ausführungsreife geplant und umgesetzt. Steht  eine Ausführung noch nicht zur Debatte, haben die Abwasserbeseitigungspflichtigen zumindest einen Überblick über die zu erwartenden Kosten.